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Hygiene in Lüftungsanlagen

Hygiene in Lüftungsanlagen

Hygiene-Inspektion VDI 6022 – Wir führen sie für Sie durch Für den hygienegerechten Betrieb sowie Instandhaltung sind gemäß ArbStättV und Betriebssicherheitsverordnung die Betreiber verantwortlich. Die Richtlinienreihe VDI 6022 gilt für alle Räume, in denen sich Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als zwei Stunden je Tag aufhalten. Diese Richtlinie gilt für alle RLT-Anlagen und -Geräte und deren zentrale und dezentrale Komponenten, die die Zuluftqualität beeinflussen. Sie gilt nur dann auch für Abluftanlagen, wenn diese die Zuluftqualität beeinflussen können. Alle Hygienekontrollen sind zu dokumentieren und beim Betreiber zu archivieren. Eine Hygieneinspektion ist bei RLT-Anlagen ohne Befeuchtung alle drei Jahre, bei RLT-Anlagen mit Befeuchtung oder erdverlegten Kanälen alle zwei Jahre durchzuführen. Wir führen diese Hygieneinspektion gerne für Sie durch.
Lüftungsanlagen

Lüftungsanlagen

Dezentrale Energieerzeugung ist bei uns ein Thema. Betreiben Sie BHKWs, Generatoren, Turbinen oder Notstromaggregate? Anlagen-Kühlung und Schallschutz geben sich bei sta die Hand. Zur Abfuhr der Wärmeentwicklung in BHKWs dienen unsere Zu- und Abluftanlagen mit bis zu 80.000m³/h. Das sind Ihre Vorteile | Schallschutzmaßnahmen von sta reduzieren den Lärmpegel und minimieren gleichzeitig durch effiziente Kühlsysteme Ihre Betriebskosten. Zudem sichern die maßgeschneiderten Lüftungsanlagen die Funktion des Kraftwerks. Dabei werden alle gültigen Normen zum Schutz von Menschen an Arbeitsstätten und in der Nachbarschaft Ihres Unternehmens berücksichtigt.